Künftig weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme aller Vergünstigungen im Rahmen der KfW-Förderprogramme:

Die Arbeiten müssen von einem anerkannten Fachbetrieb ausgeführt werden.

Und

Beim Austausch von Heizungsanlagen werden nur noch Brennwertgeräte gefördert.

Niedertemperaturkessel werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.

Alternativ zu zinsgünstigen Darlehen gibt es auch Investitionszuschüsse

Alternativ zu den zinsgünstigen Darlehen werden im Zuge des Programms „CO2- Gebäudesanierung“ künftig auch Investitionszuschüsse gewährt, wenn durch die Sanierungsmaßnahme das Neubau-Niveau nach EnEV erreicht wird.

Wer kein Darlehen beansprucht, kann mit einem zehnpozentigen Zuschuss, maximal 5000 Euro pro Wohneinheit rechnen. Bei Unterschreitung der EnEV-Neubau-Werte um 30 Prozent steigt der Zuschuss auf 17,5 Prozent oder höchstens 8750 Euro.

Bei den Sanierungsmaßnahme-Paketen 0 bis 4, etwa bei der Kombination von Heizungserneuerung und Fensteraustausch oder Außenwandwärmedämmung , gibt es fünf Prozent Direktzuschuss, maximal 2500 Euro je Wohneinheit. Weiterhin gewährt wird bei Darlehen der Tilgungszuschuss:

Fünf Prozent des Kreditbetrages, wenn das Neubau-Niveau erreicht wird,

12,5 Prozent bei einer 30-prozentigen Verbesserung gegenüber Neubau-Niveau.

Zusätzliche Neuerungen beim „CO2- Gebäudesanierungsprogramm“:Der Heizkesselaustausch wird unabhängig vom Alter einer Heizanlage gefördert.

Und beim Maßnahmepaket 4 fällt der Nachweis einer CO2- Einsparung von 40 kg pro m2 komplett weg. Damit werden Gas- und Öl-Brennwertgeräte entsprechend ihrer laut EnEV gleich günstigen Anlagenaufwandszahl gleichgestellt.

Änderungen auch beim KfW-Programm „Wohnraum Modernisieren“: Brennwertkessel werden gefördert auch ohne die Kombination mit erneuerbaren Energieen.

Als Öko-Plus-Maßnahme gelten u.a. der Einbau einer solarthermischen Anlage sowie der Austausch von Einzelöfen und Nachtspeicherheizungen gegen Zentralheizungen mit Brennwerttechnologie.

Weitere Details zu den Neuerungen der KfW-Förderprogramme sowie Zinssätze unter

http://www.kfw-foerderbank.de/